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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Rohrwurm-Kanalservice GmbH

I. Geltung der AGB

Die nachfolgenden AGB gelten für den gesamten Geschäftsverkehr der Rohrwurm-Kanalservice GmbH (im Folgenden „Rohrwurm“) mit ihren jeweiligen Auftraggebern. Die AGB gelten ohne gesonderten Hinweis auch für künftige Aufträge. Abweichende AGB des Auftraggebers werden zurückgewiesen, es sei denn, Rohrwurm hätte diese ganz oder in Teilen schriftlich akzeptiert.


II. Vertrag und Vertragsdurchführung

  1. Vertragsgegenstand sind in der Regel folgende Leistungen von Rohrwurm:
    a) Abwasserrohr- und Kanalreinigung im Hausbereich und Erdreich mit elektromechanischer- oder Hochdruckspültechnik einschließlich Verstopfungsbeseitigung und dem Entfernen von Wurzeln und Ablagerungen
    b) TV-Untersuchungen zur Zustandserfassung und Schadensermittlung einschließlich dem Erstellen von Rohrnetzdokumentationen (farbige Videofilme, Schadensprotokolle und Leitungsverlaufspläne)
    c) Rohr- und Kanalsanierung
  2. Der Vertrag kommt durch mündliche oder schriftliche Beauftragung durch den Auftraggeber und nachfolgende mündliche oder schriftliche Annahme des Auftrages durch Rohrwurm zustande. Regelmäßig werden also kein schriftliches Angebot und keine schriftliche Auftragsbestätigung durch Rohrwurm erfolgen.
  3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Rohrwurm den ungehinderten Zugang zu den vertragsgegenständlichen Leitungen und Entwässerungsanlagen zu verschaffen. Er hat Rohrwurm darüber hinaus etwaige Arbeitserschwernisse oder Arbeitshemmnisse, Besonderheiten des Rohrleitungsverlaufs, frühere und ggf. erfolglose Arbeiten sowie bekannte Schäden am Rohrleitungssystem, Art und Zustand des Rohrmaterials, usw. vor Arbeitsbeginn mitzuteilen. Vorhandene Pläne vom Rohrleitungs- und Entwässerungssystem sind Rohrwurm unaufgefordert vor Arbeitsbeginn vorzulegen. Auf Besonderheiten, beispielsweise verdeckte Kontrollöffnungen, die Existenz von Hebeanlagen, vom Plan abweichende Leitungsverläufe, die vorauslaufende Verwendung chemischer Rohrreinigungsmittel, bekannte Verstopfungen, usw. ist Rohrwurm ebenfalls vor Arbeitsbeginn hinzuweisen. Der Auftraggeber hat darüber hinaus sicherzustellen, dass die gesamte Entwässerungsanlage bei Arbeitsbeginn außer Betrieb ist.
  4. Rohrwurm wird die vertragsgegenständlichen Arbeiten nach den anerkannten Regeln der Technik erbringen. Soweit keine gesonderten schriftlichen Absprachen getroffen wurden, wird der Auftragsumfang, die Art und Weise der Durchführung der Arbeiten und der erforderliche Maschinen- und Geräteeinsatz allein durch die vor Ort tätigen Mitarbeiter von Rohrwurm bestimmt. Rohrwurm kann im Einzelfall und nach Abstimmung mit dem Auftraggeber Dritte im Rahmen der Leistungserbringung hinzuziehen.
  5. Ist im Einzelfall eine erfolgreiche Leistungserbringung aufgrund des tatsächlichen oder technischen Zustands des Leitungs- und Entwässerungssystems, beispielsweise aufgrund von Rohrleitungsdefekten, nicht möglich, ist Rohrwurm berechtigt, die Arbeiten abzubrechen und die bis dahin erbrachten Leistungen abzurechnen.


III. Haftung und Gewährleistung

Rohrwurm übernimmt keine Haftung und Gewährleistung für mittelbare oder unmittelbare Schäden, die entstehen durch:

  • Arbeiten an defekten oder unvorschriftsmäßig oder planwidrig installierten Anlagen und Leitungen
  • Arbeiten an Rohrabzweigen und Doppelabzweigen mit einem Laufwinkel von mehr als 45 Grad
  • Arbeiten an Anlagen und Leitungen mit Verstopfungen oder Ablagerungen aus Material, das widerstandsfähiger ist, als das der Anlage bzw. der Rohrleitung
  • austretende Inhalte von Entwässerungsanlagen oder -leitungen
  • Spiralen, Schläuche und sonstige Werkzeuge, die ohne Verschulden von Rohrwurm in der Entwässerungsanlage oder den Rohrleitungen steckenbleiben oder abhandenkommen.
  • Arbeiten an alten/defekten, z. B. rissigen, brüchigen, verwitterten, verrotteten Leitungen oder unvorschriftsmäßig oder planwidrig installierten Anlagen und Leitungen

Soweit Rohrwurm für einen leicht fahrlässig verursachten Schaden nach den gesetzlichen Bestimmungen aufzukommen hat, gilt folgende Haftungsbeschränkung:

  • Die Haftung besteht nur für Fälle der Verletzung vertragswesentlicher Kardinalpflichten und ist sodann auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt.
  • Der vorstehende Haftungsausschluss und die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren sowie bei arglistigem Verhalten von Rohrwurm.
  • Der Auftraggeber hat einen Mangel unverzüglich gegenüber Rohrwurm anzuzeigen. Im Falle des Vorliegens eines berechtigten Mangels ist Rohrwurm angemessen Zeit zur Nacherfüllung zu geben. Soweit der Auftraggeber Mängelbeseitigungsarbeiten vorab selber ausführt oder von einem Dritten ausführen lässt, entfällt die Haftung von Rohrwurm für die ausgeführten Arbeiten.


IV. Abnahme

Mit Unterzeichnung des Arbeitsnachweises nach Ausführung der Arbeiten nimmt der Auftraggeber die Leistung von Rohrwurm ab und bestätigt damit, dass diese im Wesentlichen ordnungsgemäß erbracht wurden.


V. Preise und Zahlungsbedingungen

Soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, gelten die bei Auftragserteilung, in der Regel telefonisch von Rohrwurm mitgeteilten und hilfsweise die auf der Homepage von Rohrwurm (www.rohrwurmglauchau.de) genannten Preise. Arbeiten und Leistungen, die außerhalb der normalen Arbeitszeit oder unter besonderen Erschwernissen erbracht werden, werden zzgl. eines angemessenen Aufschlags wie folgt berechnet: Montag bis Freitag ab 17.00 Uhr zzgl. 130,00 € netto; Samstag/Sonntag/Feiertag zzgl. 100% auf den Stundensatz von 107,00 € netto.
Die Preise von Rohrwurm verstehen sich rein netto zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die von Rohrwurm abgerechneten Beträge sind mit Zugang der Rechnung sofort und ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Preise/Stundensätze ab 01.08.2023

  • Servicefahrzeug mit 1. Monteur  107,00 € / Std. zzgl. Mwst.
    Inkl. Einsatz HD-/TV-Technik
  • 2. Monteur 49,00 € / Std. zzgl. Mwst.
  • Spülwasser   10,25 € / m³
  • Zzgl. An/Abfahrten je Entfernung


VI. Sonstiges

  1. Eine Aufrechnung des Auftraggebers gegenüber Zahlungsansprüchen von Rohrwurm ist ausgeschlossen, soweit Gegenansprüche nicht unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind.
  2. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird der Sitz von Rohrwurm vereinbart, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
  3. Rohrwurm wird die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten, insbesondere Name/Firmierung, Adresse, Bankverbindung nur zum Zwecke der Vertragsdurchführung und Vertragsabwicklung erheben, nutzen, verarbeiten und speichern. Alle Daten werden vertraulich behandelt und nur unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben an Dritte weitergegeben.